Tickets und Abonnements
Wählen Sie die Lösung, die am besten zu Ihren Reisebedürfnissen passt
Fahrkarten
Die Fahrkarte ist ideal für Gelegenheitsreisende. Fahrkarten können online oder an autorisierten Verkaufsstellen erworben werden und müssen beim Einsteigen in den Bus immer entwertet werden.
Die Tarife für Einzelfahrkarten sind im herunterladbaren Anhang am Ende dieser Seite einsehbar. Fahrkarten können online über das Portal ecommerce.atvo.it, an den ATVO-Fahrkartenschaltern und bei autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Die Fahrkarte gilt für eine einzelne Fahrt auf der angegebenen Strecke und muss zu Beginn der Fahrt entwertet werden.
Abonnements
Für regelmäßige Nutzer ist das Abonnement die günstigste Lösung. Es sind Monats-, Quartals- und Jahresabonnements sowie ermäßigte Tarife für Berechtigte verfügbar. Während der Fahrt muss die Abonnementkarte mitgeführt werden oder, bei digitalem Format, über die offizielle ATVO-App bei einer Kontrolle vorgezeigt werden.
Die Tarife für Abonnements (monatlich, vierteljährlich und jährlich) sind im herunterladbaren Anhang am Ende dieser Seite einsehbar. Ermäßigte Tarife sind für Studenten, Senioren und Berechtigte verfügbar, nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an den ATVO-Fahrkartenschaltern. Abonnements können online über webticketing.atvo.it erworben oder verlängert werden.
Wie Sie Bußgelder bezahlen
Die Zahlung von Bußgeldern kann online erfolgen, gemäß den im Protokoll angegebenen Modalitäten.
Um fortzufahren, genügt es, die Protokollnummer einzugeben, die Daten zu überprüfen und die Zahlung abzuschließen.
Die Zahlungsmethoden
- Online-Zahlung
- An den ATVO-Fahrkartenschaltern
- Per Postanweisung
- Banküberweisung
- Bei autorisierten Verkaufsstellen
Die Kontrollen der Fahrscheine werden von ATVO-Personal in Uniform oder in Zivilkleidung durchgeführt, das ordnungsgemäß identifizierbar ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, das Reisedokument auf erste Aufforderung vorzuzeigen. Bei fehlender Entwertung oder Fehlen des Fahrscheins wird ein Bußgeldbescheid gemäß den geltenden Tarifen ausgestellt.
Die Bußgelder für die fehlende Entwertung oder das Fehlen des Fahrscheins sind durch die geltende Regionalgesetzgebung im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs geregelt. Der Bußgeldbescheid gibt den zu zahlenden Betrag, die Zahlungsmodalitäten und die Fristen an. Bei Nichtzahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen können Zuschläge und Inkassomaßnahmen anfallen.
Wie man reist
Nützliche Hinweise und Verhaltensregeln für korrektes und sicheres Reisen.
Das Reisedokument muss im entsprechenden Entwerter an Bord entwertet oder gescannt werden. Es muss während der gesamten Fahrt aufbewahrt werden, ist nicht übertragbar und muss jederzeit auf Verlangen des ATVO-Personals oder anderer gesetzlich beauftragter Kontrolleure vorgezeigt werden.
Die Kontrolltätigkeit wird von Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt, sowohl in Uniform als auch in Zivilkleidung, die einen ordnungsgemäßen Ausweis besitzen.
Die Nichtentwerung des Reisedokuments aufgrund einer Störung oder Fehlfunktion des Entwerters muss unverzüglich dem Fahrer gemeldet werden.
Das Reiserecht endet am Ende der Strecke, die dem Wert des Reisedokuments entspricht. Fakultative Zwischenstopps sind nicht zulässig, außer bei Anschlussfahrten. Bei Weiterfahrt über die dem Fahrschein entsprechende Haltestelle hinaus muss sich der Fahrgast ein weiteres Reisedokument für das neue Ziel beschaffen.
Weitere Informationen zu den Nutzungsbedingungen der Fahrscheine finden Sie im Abschnitt Servicecharta.
Anspruch auf kostenlose Beförderung haben die von der regionalen Gesetzgebung und den von ATVO mit den lokalen Behörden geschlossenen Vereinbarungen vorgesehenen Personengruppen (z.B. 100% Schwerbehinderte, Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung). Die Befreiung muss durch eine entsprechende Bescheinigung dokumentiert werden, die bei Kontrollen vorzuzeigen ist. Für weitere Informationen zu den berechtigten Personengruppen wenden Sie sich an die ATVO-Fahrkartenschalter.
Es ist gestattet, Handgepäck in begrenzten Abmessungen kostenlos mitzunehmen, sofern es keine Sitzplätze belegt und kein Hindernis darstellt. Zusammenklappbare Kinderwagen sind in geschlossener Position zugelassen. Sperrige, gefährliche oder andere Fahrgäste störende Gegenstände sind an Bord nicht erlaubt.
Kleine Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern sie in einer geschlossenen Transportbox geeigneter Größe gehalten werden, die kein Hindernis darstellt. Blindenführhunde sind kostenlos ohne Transportbox zugelassen. Der Fahrer hat das Recht, den Transport von Tieren abzulehnen, die andere Fahrgäste stören.
Der Fahrradtransport ist, wo vom Service vorgesehen, mittels des auf bestimmten Fahrten verfügbaren Fahrradträgers gestattet. Zusammenklappbare Elektroroller können als Handgepäck mitgenommen werden, wenn sie klein und ausgeschaltet sind. Für Fahrten mit Fahrradträger beachten Sie die spezifischen Fahrpläne auf der ATVO-Website.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, sich respektvoll gegenüber anderen Nutzern und dem Personal zu verhalten. Rauchen, Alkoholkonsum und laute Musik sind nicht gestattet. Der Fahrer darf während der Fahrt nicht gestört werden. Bei unangemessenem Verhalten hat das ATVO-Personal das Recht, den Fahrgast aufzufordern, das Fahrzeug zu verlassen.
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen sind in der ATVO-Mobilitätscharta geregelt, die im Dokumentenbereich heruntergeladen werden kann. ATVO verpflichtet sich, die Regelmäßigkeit des Dienstes zu gewährleisten und die Fahrgäste bei Änderungen oder Unterbrechungen rechtzeitig zu informieren. Für Informationen oder Beschwerden können Sie sich an den ATVO-Kundendienst wenden.